Wir wollen die volle finanzielle Handlungsfähigkeit zurück und die Haushaltssicherung hinter uns lassen. Damit uns dies gelingt, konsolidieren wir mit Augenmaß und investieren gleichzeitig in die Lebensqualität unserer Stadt, eine leistungsfähige und serviceorientierte Verwaltung und wichtige Zukunftsprojekte! Das vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2026 gibt hierfür den Rahmen vor. Es sieht Einsparungen vor, ermöglicht aber auch weiterhin Investitionen in Kitas, Schulen, Spielplätze, Sportstätten und unsere Infrastruktur.
Beim Thema Steuern und Gebühren wollen wir bei allen Unwägbarkeiten weiterhin Verlässlichkeit für die Menschen. Dies ist wichtiger denn je, da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere heimische Wirtschaft, Arbeitsplätze und damit unseren Wohlstand und die finanzielle Situation vieler privater Haushalte kaum vorhersehbar sind. Selbiges gilt natürlich auch für den städtischen Haushalt. Wir müssen mit deutlichen Mindereinnahmen rechnen. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und die Erträge aus der Gewerbesteuer werden beispielsweise deutlich niedriger ausfallen als prognostiziert. Es wird kaum möglich sein, den im Haushaltssicherungskonzept für das kommende Jahr vorgesehenen Haushaltausgleich tatsächlich herstellen zu können. In dieser Ausnahmesituation sind die Kommunen vielmehr auf Unterstützung von Bund und Land angewiesen. Aus eigener Kraft wird es für die ohnehin klammen Städte und Gemeinden nicht möglich sein, die finanziellen Folgen tragen zu können. Wir werden uns daher dafür starkmachen, dass es finanzielle Hilfen für die kommunale Familie gibt und die Kosten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie langfristig abgetragen werden können.
Städte und Gemeinden erhalten im Zuge der Reform der Grundsteuern ab dem Jahr 2025 mit der Wiedereinführung der Grundsteuer C die Möglichkeit, einen erhöhten Satz auf baureife Grundstücke zu erheben. Ziel ist es dabei, baureife Grundstücke für eine Bebauung zu mobilisieren. In diesem Zusammenhang wollen wir, dass künftige Wertsteigerungen infolge der Erhöhung der Bodenrichtwerte bei der Anpassung der Hebesätze für die neue Grundsteuer C berücksichtigt werden, um Spekulation vorzubeugen.
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